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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseverträgen durch die Kreuzfahrt Terminal S.à r.l.

1. Anwendungsbereich

1.1 Kreuzfahrt Terminal S.à r.l, nachfolgend „Kreuzfahrt Terminal“ genannt, ist Reisevermittler und vermittelt den Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer (Kreuzfahrtengesellschaft, Fluggesellschaft etc). Die Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und den gebuchten Leistungserbringern zustande.

1.2 Bei Buchung mehrerer Leistungen verschiedener Leistungserbringer, wie z. B. Kreuzfahrt und Flug, schließt der Kunde mit jedem Leistungserbringer einen separaten Vertrag ab. Jeder Vertrag besteht unabhängig der anderen Verträge. Vertragsänderungen und Stornierungen betreffen immer nur den entsprechenden Vertrag und lassen die anderen Verträge unberührt.

1.3 Die Durchführung der gebuchten Reise und/ oder weiterer gebuchten Leistungen ist alleinige Pflicht des gebuchten Leistungserbringers zu dessen Vertrags- und Reisebedingungen.

1.4 In den Fällen, in denen Kreuzfahrt Terminal in eigener Verantwortung veranstaltet, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen Kreuzfahrt Terminal und dem Kunden nach den Kreuzfahrt Terminal Reiseveranstalterbedingungen sowie den. Der Kunde wird auf diese vor der Buchung gesondert hingewiesen.

1.5 Für den Warenverkauf im Online-Shop von Kreuzfahrt Terminal gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages

2.1 Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs bietet der Kunde Kreuzfahrt Terminal den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien abgegeben werden. Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde mit Absenden des Buchungsauftrages Kreuzfahrt Terminal ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Teilnehmern sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2.2 Kreuzfahrt Terminal behält sich die Annahme des Angebots vor. Wenn Kreuzfahrt Terminal oder der Leistungserbringer gegenüber dem Kunden schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer der von Kreuzfahrt Terminal vermittelte Vertrag zustande.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungserbringer bzw. Kreuzfahrt Terminal ggf. unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

3. Inkasso

3.1 Kreuzfahrt terminal tritt im Namen und auf Rechnung des Leistungserbringers als Inkassostelle auf. Mit Buchung wird eine Anzahlung des Reisepreises fällig, die Restzahlung ist bis 48 Tage vor Abreise zu leisten (Sonderregelungen durch Veranstalter vorbehalten). Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Flug- und Versicherungsleistungen sind ebenfalls sofort fällig.

3.2 Die Zahlung kann per Kreditkarte (Mastercard, VISA, AMEX), Überweisung, PayPal oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Wird die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt, erteilt der Kunde Kreuzfahrt Terminal ein SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Haltungen, die an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Kreuzfahrt Terminal ist berechtigt, die Standartfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung (sog. Pré-Notification) für die SEPA-Lastschrifteinzüge auf bis zu einen Tag vor dem SEPA- Lastschrifteinzug zu verkürzen. Die Vorabankündigung ist Bestandteil der Rechnung und wird nicht gesondert versendet. Etwaige Änderungen im Buchungsverlauf bis zur Abreise (z.B. Leistungszubuchungen oder Teilstornierungen) berühren nicht die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist, sie führen zu einer neuen Rechnung mit inkludierter neuer Vorabankündigung.

3.3 Der Kunde sichert zu, für die Deckung des genannten Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung, Rückbuchung und interner Bearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange

die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Kreuzfahrt Terminal verursacht wurde. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang ist der jeweilige Leistungserbringer dazu ermächtigt, die Reise zu stornieren. Die anfallenden Stornierungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Informationen und Reiseunterlagen

4.1 Bei Kreuzfahrten hat der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung den Check-in online selbst vorzunehmen. Die Reiseunterlagen werden durch die Leistungserbringer nach erfolgtem Check-in an Kreuzfahrt Terminal zugestellt und von dort an den Kunden weitergeleitet.

4.2 Die Reiseunterlagen (Schiffsvoucher, Flugticket etc.) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises ca. 10 Tage vor Einschiffung in der Regel per E-Mail. Sollte der Kunde die Reisedokumente nicht innerhalb dieser Frist erhalten, hat er Kreuzfahrt Terminal umgehend zu informieren.

5. Reiserücktritt und Änderungen durch den Reisenden

5.1 Bei Reiserücktritt und Änderungen durch den Reisenden (z.B. Name, Personenanzahl, Datum etc.) gelten die Stornierungsgebühren und - fristen des jeweiligen Leistungserbringers.

5.2 Bei der Flugbeförderung handelt es sich um eine von Kreuzfahrt Terminal vermittelte Fremdleistung, für die unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet werden. Da es sich bei den Flügen um Sondertarife handelt, betragen die Rücktrittskosten 100% des Flugpreises. Es werden lediglich die seitens der Fluggesellschaft erstatteten Steuern zurückerstattet.

5.3 Kreuzfahrt Terminal empfiehlt, gleichzeitig mit der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sie deckt in der Regel die Stornierungskosten bis Reiseantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Kunden oder naher Angehöriger.

6. Haftung

6.1 Kreuzfahrt Terminal haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von Kreuzfahrt Terminal vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von Kreuzfahrt Terminal verübten, wesentlichen Vetragspflichtverletzung des Vermittlungsvertrages entstanden sind, haftet Kreuzfahrt Terminal auch dann nicht, wenn Kreuzfahrt Terminal lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Reiseleistung zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet Kreuzfahrt Terminal als Vermittler nicht. Die Haftung von Kreuzfahrt Terminal im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Kreuzfahrt Terminal bleibt hiervon unberührt. Kreuzfahrt Terminal haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.

6.2 Unter https://etc.europa.eu/consumers/odr/ stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Kreuzfahrt Terminal nimmt an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung kann aus diesem Grund von unseren Kunden nicht in Anspruch genommen werden.

7. Personaldokumente und Visa

Kreuzfahrt Terminal haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Kreuzfahrt Terminal mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Kreuzfahrt Terminal die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Kreuzfahrt Terminal bedingt sind.

8. Datenschutz

Für den Gebrauch der Website von Kreuzfahrt Terminal wird auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwiesen, welche unter https://kreuzfahrtterminal.com/datenschutzerklaerung vorzufinden sind.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

9.2 Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Kreuzfahrt Terminal jederzeit berechtigt, den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Website und/ oder Services auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.

9.3 Wir weisen darauf hin, dass der Abruf und die Speicherung des Vertragstextes nur bei Vertragsabschluss möglich sind. Danach ist er ihnen nicht mehr zugänglich.

9.4 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gelangt ausschließlich das Recht Luxemburgs Anwendung.

9.5 Gerichtstand ist Luxemburg-Stadt.

Kreuzfahrt Terminal S.à r.l.

595 G, rue de Neudorf L-2220 Luxemburg

Geschäftsführer: Thomas Wodrich

RCS: B212989

Telefon: +49 (0) 651 98 22 30 40

E-Mail: info@kreuzfahrtterminal.com

Web: www.kreuzfahrtterminal.com

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