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MEYER WERFT: Gewerkschaft und Geschäftsführung vereinbaren Personalabbau

Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung der MEYER WERFT haben eine umfassende Rahmenvereinbarung hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten erzielt. Dieses Paket trägt zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der MEYER WERFT bei und ermöglicht so eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens in den kommenden Jahren.


© MEYER WERFT


Zudem haben sich die Verhandlungspartner (Geschäftsführung, Betriebsrat, IG Metall) darauf verständigt, perspektivisch einen paritätischen Aufsichtsrat sowie einen Konzernbetriebsrat zu etablieren.

Die Belegschaftsstärke am Standort Papenburg – also MEYER WERFT GmbH & Co. KG, MEYER WERFT Rohrzentrum GmbH & EMS Maritime Services – wird bis zum 31.12.2030 insgesamt mindestens 3.100 Mitarbeitende betragen. Damit ist der Personalabbau (ohne Fluktuation) mit 340 Vollzeitstellen niedriger als die zunächst avisierten 440 Vollzeitstellen. In der Fertigung betrifft dies 107 Stellen, der verbleibende Anteil von 233 Stellen entfällt auf Bereiche außerhalb der Fertigung der MEYER WERFT.

Die Personalanpassungen werden so sozialverträglich wie möglich gestaltet (z.B. durch ein Freiwilligenprogramm, Aufhebungsverträge, etc.). Betriebsbedingte Kündigungen sind das letzte Mittel und sollen bestenfalls vermieden werden.

„Wir haben im Sinne der Beschäftigten und der gesamten MEYER Gruppe ein beachtliches Ergebnis erzielt. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens. Es waren dem Sachverhalt entsprechend schwierige, aber zu jeder Zeit konstruktive Gespräche. Das Gesamtpaket reflektiert schon heute absehbare Unterauslastungen und sichert in diesem Rahmen zugleich eine Belegschaftsstärke von deutlich mehr als 3000 Beschäftigen“, sagt Ralf Schmitz, Chief Restructuring Officer der MEYER WERFT.

Das Personalabbauprogramm ist in zwei Phasen aufgeteilt: Bis zum 31. März 2025 gilt ein mit dem Betriebsrat zu vereinbarendes Freiwilligenprogramm, erst nach dem 31. März 2025 sind auch betriebsbedingte Beendigungskündigungen möglich.

Bereits ab August 2024 wird über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten mit einer temporären Unterauslastung in einigen Bereichen gerechnet. Diese sollen insbesondere durch Kurzarbeit und/oder Qualifizierungsmaßnahmen abgefangen werden.

Details dazu sollen spätestens bis zum 31. August 2024 gesondert vereinbart werden.

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